Beratungsfonds Salzgitter
Für Existenzgründer und Nachfolger – Der Beratungsfonds Salzgitter bietet Gründern, Nachfolgeinteressierten und jungen Unternehmen einen anteiligen Zuschuss zu qualifizierter Gründungsberatung aus dem Beratungsnetzwerk Salzgitter.
Der Beratungsfonds
Mit dem Beratungsfonds verfolgt die die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH das Ziel, die Inanspruchnahme von qualifizierter Beratung durch Zahlung eines anteiligen nicht rückzahlbaren Zuschusses zu fördern und dadurch die Nachhaltigkeit von Gründungsvorhaben zu erhöhen. Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Inanspruchnahme der Beratung unter Vorlage der entsprechenden Verwendungsnachweise.
Die Antragsteller
Antragsberechtigt sind Gründer und Nachfolgeinteressierte sowie junge Unternehmen aus Salzgitter, die je nach Beratungsbedarf eine Förderung bis zu 1.500 Euro erhalten können.
Die Beratung
Förderfähig sind Beratungsdienstleistungen, die in der Vorgründungsphase oder bis 2 Jahre nach der Gewerbeanmeldung in Anspruch genommen werden. Die Beratung kann der Erstellung eines tragfähigen Geschäftsplans dienen, oder für die konzeptionelle Vorbereitung und Umsetzung von Strategien der weiteren Marktdurchdringung benötigt werden.
Die Beratungsförderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung von max. 70 Prozent der tatsächlich angefallenen Beratungskosten. Um Beratungszuschüsse zu erhalten, muss der Antrag vor Beginn der Beratung gestellt und das Honorar vorfinanziert werden, bevor die Abrechnung mit der WIS erfolgt.
Beratung und Antragstellung:
Nathalie Hauer
Telefon: 0 53 41 / 900 99 15, E-Mail
Foto: WIS